Webseite
Webseite für Arztpraxen: Kosten, Pflichtangaben und Datenschutz
Eine Praxiswebseite kostet 1.500 bis 6.000 Euro. Der Aufpreis gegenüber anderen Branchen entsteht nicht durch Gestaltung, sondern durch Pflichtangaben, Datenschutz und die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes — Punkte, bei denen Fehler abmahnfähig sind.

Bei einer Arztpraxis ist die Webseite selten das Mittel, um neue Patienten zu gewinnen — die meisten Praxen sind ohnehin ausgelastet. Sie entlastet stattdessen das Telefon: Sprechzeiten, Urlaubsvertretung, Rezeptbestellung, Anfahrt. Jede Frage, die die Seite beantwortet, ist ein Anruf weniger.
Was eine Praxiswebseite kostet
| Umfang | Preis | Passt zu |
|---|---|---|
| Vier bis sechs Seiten | 1.500 – 3.000 € | Einzelpraxis |
| Mit Leistungsspektrum | 3.000 – 4.500 € | Praxis mit Schwerpunkten |
| Gemeinschaftspraxis, mehrere Ärzte | 4.000 – 6.000 € | Praxisgemeinschaft, MVZ |
| Online-Terminbuchung | plus 0 – 1.500 € | je nach Anbindung an die Praxissoftware |
| Rechtsprüfung durch Fachanwalt | 300 – 900 € | empfohlen, nicht optional |
Pflichtangaben im Impressum
Für Heilberufe gelten strengere Anforderungen als für andere Betriebe. Fehlende Angaben sind ein häufiger Abmahngrund, und die Kosten dafür übersteigen den Preis der Webseite schnell.
- Name, Anschrift und Kontaktdaten der Praxis.
- Gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde.
- Zuständige Ärztekammer mit Anschrift.
- Zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
- Berufsrechtliche Regelungen mit Angabe, wo sie einsehbar sind.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
- Verantwortlicher für den Inhalt.
Datenschutz: strenger als anderswo
Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien nach Artikel 9 DSGVO. Das wirkt sich auf jede Funktion aus, über die Patienten etwas eingeben.
- Kontaktformulare dürfen nicht zu Beschwerdeschilderungen einladen. Ein Feld „Ihre Symptome“ auf einer normalen Webseite ist ein Problem — verschlüsselte Übertragung allein reicht dafür nicht.
- Terminbuchung über einen externen Dienst braucht einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und einen eigenen Abschnitt in der Datenschutzerklärung.
- Karten- und Schriftdienste von fremden Servern übertragen die IP-Adresse Ihrer Besucher. Karten erst auf Klick laden, Schriften selbst ausliefern.
- Analysewerkzeuge und Werbepixel setzen eine Einwilligung voraus. Bei einer Praxis ist der Nutzen meist gering — im Zweifel weglassen.
- Bewertungsfunktionen auf der eigenen Seite sind heikel, weil schon die Teilnahme ein Behandlungsverhältnis offenbart.
Was Sie schreiben dürfen und was nicht
Das Heilmittelwerbegesetz begrenzt, wie über Behandlungen geworben werden darf. Die Grenze verläuft zwischen sachlicher Information, die erlaubt ist, und Wirkversprechen, die es nicht sind.
| Zulässig | Problematisch |
|---|---|
| „Wir behandeln Rückenschmerzen mit …“ | „Wir heilen Rückenschmerzen“ |
| Sachliche Beschreibung eines Verfahrens | „schmerzfrei“, „ohne Risiko“, „garantiert“ |
| Qualifikationen und Zusatzbezeichnungen | Vorher-Nachher-Bilder bei operativen Eingriffen |
| Angabe von Behandlungsschwerpunkten | Dankschreiben und Erfolgsberichte von Patienten |
| Verweis auf Fachgesellschaften | Vergleiche mit anderen Praxen |
Die Funktionen, die das Telefon entlasten
- Sprechzeiten, prominent und aktuell — samt Urlaubszeiten und Vertretung.
- Online-Terminbuchung. Der größte Hebel, wenn Ihre Praxissoftware sie unterstützt.
- Rezept- und Überweisungsbestellung über ein Formular mit sparsamen Feldern.
- Anfahrt, Parken, Barrierefreiheit, nächste Haltestelle.
- Häufige Fragen: Was mitbringen, wie lange dauert es, wird die Kasse zahlen.
- Notfall und Bereitschaftsdienst mit Nummern, sichtbar ohne Suchen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Webseite für eine Arztpraxis?
1.500 bis 6.000 Euro. Eine Einzelpraxis mit vier bis sechs Seiten liegt bei 1.500 bis 3.000 Euro, eine Gemeinschaftspraxis mit mehreren Ärzten bei 4.000 bis 6.000 Euro. Rechnen Sie 300 bis 900 Euro für die anwaltliche Prüfung von Impressum, Datenschutz und Behandlungstexten dazu.
Was muss im Impressum einer Arztpraxis stehen?
Name und Anschrift der Praxis, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt verleihendem Staat, die zuständige Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle sowie der inhaltlich Verantwortliche. Am häufigsten fehlt der Verweis auf die Berufsordnung.
Darf eine Arztpraxis Vorher-Nachher-Bilder zeigen?
Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen sind vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig. In anderen Bereichen ist die Rechtslage differenzierter. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen — Verstöße werden regelmäßig abgemahnt.
Darf ich ein Kontaktformular für Patienten anbieten?
Ja, aber sparsam. Fragen Sie nur nach dem, was für die Kontaktaufnahme nötig ist, und laden Sie nicht dazu ein, Beschwerden zu schildern. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt; eine verschlüsselte Übertragung allein genügt nicht, wenn die Verarbeitung als solche nicht sauber begründet ist.
Lohnt sich eine Online-Terminbuchung für die Praxis?
Sie ist die Funktion mit dem größten spürbaren Effekt, weil sie das Telefon in den Stoßzeiten entlastet. Voraussetzung ist, dass Ihre Praxissoftware eine Anbindung unterstützt. Der Dienst verarbeitet Daten in Ihrem Auftrag — dafür brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und einen Abschnitt in der Datenschutzerklärung.



